Augsburger
Religionsfrieden Am 25. September 1555
beendete der Augsburger Religionsfrieden die jahrelangen kriegerischen
Auseinandersetzungen zwischen dem katholischen Kaiser Karl V. und den
protestantischen Fürsten des Schmalkaldischen Bundes. Erstmals
standen die beiden Konfessionen gleichberechtigt nebeneinander. Die
Landesherren konnten ihr Bekenntnis frei wählen, sie bestimmten nach
dem Prinzip "Cuius regio, eius religio" (wessen Land, dessen
Religion) auch die Religion ihrer Untertanen, wobei sich diese durch
Auswanderung entziehen konnten. ... dazu Gedanken von Pfarrer Drühe "Von
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